Kisten

Seekisten - Schwergutkisten - Sonderkisten

Für Lieferungen von Holzverpackungen in verschiedene Länder sind besondere Vorschriften zu beachten. Der IPPC - Standard (ISPM Nr.15) schreibt fest, in welcher Form Holzpackmittel aus Vollholz (Paletten, Kisten usw,) behandelt sein müssen, damit Sie dauerhaft vor Schädlingsbefall geschützt sind. Eine standardisierte Markierung auf dem Holz dokumentiert die Behandlung. Weitere Zertifikate oder Dokumente sind für Sie als Kunde nicht mehr notwenidig

Für besonders schwere Ladungen (wie z.B. Maschinen) fertigen wir spezielle Schwergutkisten. Die verstärkte Ausführung wird exakt nach dem Gewicht Ihrer Ladung berechnet.

Viele Projekte benötigen individuelle Verpackungen. Wir erstellen Ihnen das benötigte Produkt nach Ihren Projektmaßen und Anforderungen. Wenden Sie sich an uns.



Barth

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